Zum Referentenentwurf für eine Entschädigungsregelung bei unangemessen langen Gerichtsverfahren erklärt Ingrid Hönlinger, Sprecherin für Demokratiepolitik:
Der heute bekannt gewordene Gesetzentwurf stellt einen ersten Schritt dar, um Lücken im Rechtsschutz zu schließen und dem Anspruch auf gerichtlichen Rechtsschutz mehr Wirkung zu verschaffen. Damit folgt Deutschland endlich vielen anderen europäischen Ländern und erfüllt die Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention an Rechtsschutz für überlange Verfahren.
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger erhofft sich von der Neuregelung positive Effekte für die Justiz. Bei der Hoffnung allein darf es aber nicht bleiben. Vielmehr muss die Ministerin nun bei ihren Landeskollegen auch aktiv darauf hinwirken, die Justiz mit genügend Mitteln und Personal auszustatten, um diesen Anspruch verwirklichen zu können.
Der Zugang zum Recht muss allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen offen stehen, unabhängig von der individuellen Einkommenssituation. Sparvorhaben der Länder, die den Zugang zum Recht erschweren, lehnen wir daher ab. Dazu gehören insbesondere die vom Bundesrat beabsichtigten Einschränkungen bei der Beratungshilfe und der Prozesskostenhilfe.
Wir sprechen uns auch entschieden gegen die Teilprivatisierung von justiziellen Aufgaben aus, wie das manche Bundesländer im Bereich Nachlasssachen oder bei den Gerichtsvollziehern umsetzen wollen.




